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Informationen zum Beruf "Pflegefachfrau / Pflegefachmann"

Was ist meine Tätigkeit in diesem Beruf?

Die neue generalisierte Pflegeausbildung befähigt und berechtigt die Absolvent/-innen pflegebedürftige Menschen jeden Alters - und ggf. deren Bezugspersonen - selbstständig und eigen-verantwortlich zu betreuen, zu beraten und in ihrer individuellen Lebensführung zu unterstützen. Die Auszubildenden absolvieren praktische Ausbildungseinsätze in allen Bereichen der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. Eine wichtige Rolle spielt dabei immer auch das familiäre und soziale Umfeld der pflegebedürftigen Menschen. Auch Kenntnisse über die Möglichkeiten des Gesundheits- und Sozialsystems gehören zur Ausbildung.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit einer staatlichen Prüfung (schriftlich, mündlich und praktisch). Mit der Berufsurkunde „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ haben die Absolvent*innen danach die Möglichkeit in allen Bereichen der Pflege zu arbeiten.

Wo kann ich beruflich eingesetzt werden?

Nach erfolgreichem Abschluss können die generalisiert ausgebildeten Pflegekräfte in allen Bereichen der Pflege arbeiten, d.h. in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Langzeitpflegeeinrichtungen, in Rehabilitationseinrichtungen, Hospizen, in psychiatrischen Einrichtungen und vielen anderen mehr. Der Abschluss ist EU-weit anerkannt. Nach der Ausbildung gibt es viele Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Nur wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und die Berufserlaubnis hat (die Berufsurkunde), darf die folgenden Tätigkeiten ausüben:
 
•    Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs,
•    Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
•    Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege.

Welchen Umfang hat die Ausbildung?

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Einige Ausbildungsträger bieten auch eine Ausbildung in Teilzeit an, dann dauert sie maximal fünf Jahre. Die Ausbildung umfasst mindestens 4.600 Stunden, davon mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht und mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Es wird ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsträger geschlossen.

Zunächst werden alle Auszubildenden gemeinsam zwei Jahre lang generalistisch ausgebildet, anschließend können sich die Auszubildenden, die einen Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in ihrem Ausbildungsvertrag vereinbart haben, entscheiden, ob sie einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben möchten.
Alle Auszubildenden, die sich weiterhin für die generalistische Ausbildung entscheiden, setzen diesen Weg im dritten Ausbildungsjahr fort und erwerben den Abschluss Pflegefachfrau/ Pflegefachmann.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
  • Allgemeine gesundheitliche Eignung, Freude am Umgang mit Menschen,

  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein,

  • einen mittleren Schulabschluss oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Abschluss oder

  • einen Hauptschulabschluss zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder

  • eine erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulausbildung (sog. erweiterter Hauptschulabschluss)

  • sowie in der Regel einen Praktikumsnachweis im Pflegebereich.

Welche Kosten kommen durch die Ausbildung auf mich zu?

Die Ausbildung kostet nichts. Es wird ein Ausbildungsgehalt bezahlt, das mit den Ausbildungsjahren steigt und im ersten Jahr ca. 1.140 Euro beträgt.

WEITERE INFORMATIONEN:
Alle Pflegeschulen in Hamburg oder über "Das ist Pflege."
- Broschüre des BMFSFJ