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Informationen zum Beruf "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in (Vertiefung)"

Was ist meine Tätigkeit in diesem Beruf?

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen pflegen und betreuen Säuglinge, kranke Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen oder im ambulanten Bereich. Nach ärztlichen Anweisungen führen sie pflegerische und medizinische Maßnahmen durch. Sie waschen und betten Patienten, wickeln Säuglinge und Kleinkinder, wechseln Verbände und verabreichen nach ärztlicher Anordnung Medikamente. Darüber hinaus assistieren sie bei ärztlichen Untersuchungen und operativen Eingriffen. Sie trösten die Kinder bei Angst und Schmerzen oder regen sie zum Spielen an. Ebenso beraten sie Eltern und andere Bezugspersonen hinsichtlich spezieller Pflegemaßnahmen. Zudem übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben wie die Ermittlung des Pflegebedarfs und die Planung, Koordination und Dokumentation von Pflegemaßnahmen.

Wo kann ich beruflich eingesetzt werden?

Arbeitsplätze finden sich auf Krankenhausstationen für Kinder, Jugendliche oder Säuglinge sowie in speziellen Kinderkliniken. Außerdem sind Arbeitsplätze in Fachpraxen für Kinder- und Jugendheilkunde, Gesundheitszentren, Wohnheimen für Kinder- und Jugendliche mit Behinderung, ambulanten Pflegediensten, Kinderheimen oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie vorhanden.

Welchen Umfang hat die Ausbildung?

Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege von Kindern sehen, können wählen, ob sie – statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in der Kinderkrankenpflege erwerben wollen. Die Ausbildung dauert drei Jahre von denen die ersten beiden Jahre als generalistische Ausbildung erfolgen, im 3. Jahr erfolgt die Spezialisierung. Insgesamt umfasst die Ausbildung 2.100 Schulstunden sowie 2.500 Praxisstunden im Ausbildungsbetrieb.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
  • Allgemeine gesundheitliche Eignung, Freude am Umgang mit Menschen,

  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein,

  • einen mittleren Schulabschluss oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss oder

  • einen Hauptschulabschluss zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder

  • eine erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulausbildung (sog. erweiterter Hauptschulabschluss)

  • sowie in der Regel einen Praktikumsnachweis im Pflegebereich.

Welche Kosten kommen durch die Ausbildung auf mich zu?

Die Ausbildung kostet nichts. Es wird ein Ausbildungsgehalt bezahlt, das mit den Ausbildungsjahren erhöht wird und im ersten Jahr ca. 1.140 Euro beträgt.

WEITERE INFORMATIONEN:
- https://hibb.hamburg.de/bildungsangebote/berufsausbildung/pflegeausbildung/
- Pflegeberufereform in Hamburg: projektpflegeberufereform@bgv.hamburg.de
- Broschüre des BMFSFJ